Privatrezepte und Rezeptblöcke für Ärzte
Bestellen Sie Ihre Praxisformulare wie z.B. Privatrezepte oder Rezeptblöcke direkt und schnell beim Hersteller. Wir vertreiben nicht nur Praxisformulare, Privatrezepte und Rezeptblöcke, sondern produzieren diese auch selbst in unserer eigenen Produktion!
Privatrezepte
- mit Praxis- / Adresseindruck
- als Block erhältlich
Unsere Rezepte werden von allen Apotheken anerkannt!
Kurzmitteilungen
- mit Praxis- / Adresseindruck
- große Auswahl
- modernes Design
Die zeitsparende Alternative zu aufwändigen Briefen.
Briefumschläge
- mit Praxis- / Adresseindruck
- DIN lang oder DIN C6
- nass- oder selbstklebend
Seriös und professionell durch aufgedruckten Absender.
Terminblöcke
- mit Praxis- / Adresseindruck
- verschiedene Motive
- klein und handlich
Modernes Design in frischen Farben für ihre Patienten.
AU-Bescheinigungen
- Format DIN A5
- 3-fach mit
2 Kopien - für Laser- drucker
Blatt 2 mit abtrennbarem Diagnosefeld. Vorperforiert!
Recallkarten
- mit Adresseindruck
- verschiedene Motive
- Schöne Designs
Erinnern Sie Ihre Patienten an ihre Kontrolluntersuchung.
Privatrezepte für Ärzte und Heilpraktiker sowie für angestellte Ärzte in Krankenhäusern liefern wir selbstverständlich auf offene Rechnung aus. Alle anderen Produkte, wie Kurzmitteilungen, Recallkarten, Rezeptblöcke und Terminblöcke, erhalten Sie ebenfalls auf offene Rechnung. Das ist 100%-ig sicher für Sie. Sollten Sie als Träger eines Krankenhauses größere Mengen benötigen oder gleichzeitig eine Bestellung über mehrere Mengen an Rezeptblöcken etc. auslösen wollen, so schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Angebot nur für Ärzte und Freiberufler sowie für Industrie, Handel, Handwerk, Selbstständige,Vereine oder Verbände, öffentliche Einrichtungen oder ähnliche Institutionen bestimmt ist. Kein Privatverkauf. Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, zzgl. gesetzl. MwSt. Insbesondere bei Privatrezepten und Rezeptblöcken verweisen wir auf die aktuelle Rechtslage. Die unberechtige Nutzung und Einreichung bei z.B. Apotheken bzw. Eigenausstellung von Privatrezepten und Rezeptblöcken ist strafbar.



