Kassenrezepte Muster 16 GKV

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Kassenrezepte Muster 16 rosa für Zahnärzte, Ärzte und Krankenhäuser. Original Rezeptformular... mehr
Produktinformationen

Kassenrezepte Muster 16 rosa für Zahnärzte, Ärzte und Krankenhäuser. Original Rezeptformular der Kassenärztlichen Vereinigung.

  • rosa Kassenrezepte Muster 16 GKV auf 90g/m2-Papier
  • Original Rezeptformular der Kassenärztlichen Vereinigung. Muster 16
  • Premium Qualität für problemlose Beschriftung in Ihrem Praxis-Drucker
  • Format DIN A6 (14,8 x 10,5 cm)
  • Dazu erhalten Sie gratis einen Rezeptaufsteller
  • Expressversand möglich
  • Teilen Sie uns bei der Bestellung unbedingt Ihre Betriebsstätten-Nummer (BSNR) mit
  • Info: Bei diesem Produkt ist eine abweichende Lieferanschrift grundsätzlich nicht möglich. Um Missbrauch zu verhindern, überprüfen wir die Betriebsstätten-Nummer (BSNR) mit dem Besteller und liefern die Rezepte nur bei Übereinstimmung an den Betriebsstätten-Nummern Inhaber aus.

Diese rosa Kassenrezepte der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur von Ärzten mit Kassenzulassung ausgestellt werden. Die Abrechnung über maximal drei Medikamente erfolgt direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse innerhalb von 4 Wochen ab Tag der Ausstellung.
Zu beziehen sind diese Rezeptvordrucke direkt hier im praxisformulare.de Shop zu besonders günstigen Konditionen.

Weitere Informationen zu Kassenrezepten

Rezeptformulare der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind ärztliche Verordnungen für Medikamente oder medizinische Produkte, die von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstattet werden. Dies bedeutet, dass die Kosten für die verschriebenen Medikamente direkt von der Krankenkasse übernommen werden, ohne dass der Patient dafür bezahlen muss.

Die Kassenrezepte enthalten wichtige Informationen über den Patienten, das verschriebene Medikament, die Dosierung und Einnahmeempfehlungen. Die Apotheke gibt das Medikament dann gegen Vorlage des Kassenrezepts aus und rechnet die Kosten direkt mit der Krankenkasse ab.

Es gibt jedoch bestimmte Einschränkungen bei der Verwendung von Rezepten der GKV. Zum Beispiel sind nicht alle Medikamente oder Behandlungen von den Krankenkassen erstattungsfähig. Auch kann es sein, dass der Patient einen Teil der Kosten selbst tragen muss, wenn das verschriebene Medikament teurer ist als der von der Krankenkasse festgelegte Höchstbetrag.

Darüber hinaus gibt es bei der Verwendung bestimmte Regeln zu beachten. Beispielsweise müssen Patienten bei der Wahl ihrer Apotheke die sogenannte "freie Apothekenwahl" beachten und dürfen nicht immer die nächstgelegene Apotheke wählen. Außerdem gibt es bestimmte Regelungen zur Verwendung von Rezepten für bestimmte Arzneimittel, wie zum Beispiel Betäubungsmittel.

Insgesamt bieten Kassenrezepte der GKV jedoch eine wichtige Unterstützung für Patienten, indem sie den Zugang zu wichtigen Medikamenten und Behandlungen erleichtern und die Kosten dafür übernehmen.

 

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